Deutsche Lebenswacht e. V.
Seit 1972 Tag und Nacht im Dienst zur Erhaltung von Menschenleben

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Postfach 170262
60076 Frankfurt a. M.
Telefon 069-727645


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Betreuungsverfügung

Vorsorge für den Fall der Fälle

Die Betreuungsverfügung - als Vorsorge für den Fall, dass man durch Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage ist selbst Entscheidungen zu treffen, sollte man, zusätzlich zu den Notfallangaben und Anweisungen, auch entsprechende Verfügungen und Vollmachten hinterlegen, um sicher zu sein, dass der schriftlich formulierte, eigene Wille in dieser Notsituation durchgesetzt wird.

Ihre Vorsorge Vollmacht vertritt Ihre Interessen


Mit einer Betreuungsverfügung kann man dem Gericht vorgegeben, welche Person für den Fall einer gerichtlichen Betreuungsverfügung als Betreuer/in eingesetzt werden soll.

Sie können Dokumente aller Art in der Notfallkartei zu Ihrer Kennziffer hinterlegen, als Original (Sie erhalten eine Kopie von uns) oder als Kopie. Dies gilt auch für Testamente und Urkunden aller Art.


Helfen Sie mit ?

Wenn Sie einen günstigen Standort kennen, an dem Sie eine solche Box mit ca. 100 Prospekten aufstellen dürfen (z.B. Apotheken, Ärzte, Ämter, Geschäfte).

Klicken Sie bitte hier ... für die kostenlose Zusendung.

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