Die Betreuungsverfügung - als Vorsorge für den Fall, dass man durch Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage ist selbst Entscheidungen zu treffen, sollte man, zusätzlich zu den Notfallangaben und Anweisungen, auch entsprechende Verfügungen und Vollmachten hinterlegen, um sicher zu sein, dass der schriftlich formulierte, eigene Wille in dieser Notsituation durchgesetzt wird.
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Mit einer Betreuungsverfügung kann man dem Gericht vorgegeben, welche Person für den Fall einer gerichtlichen Betreuungsverfügung als Betreuer/in eingesetzt werden soll.
Sie können Dokumente aller Art in der Notfallkartei zu Ihrer Kennziffer hinterlegen, als Original (Sie erhalten eine Kopie von uns) oder als Kopie. Dies gilt auch für Testamente und Urkunden aller Art.
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