Die Betreuungsverfügung - als Vorsorge für den Fall, dass man durch Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage ist selbst Entscheidungen zu treffen, sollte man, zusätzlich zu den Notfallangaben und Anweisungen, auch entsprechende Verfügungen und Vollmachten hinterlegen, um sicher zu sein, dass der schriftlich formulierte, eigene Wille in dieser Notsituation durchgesetzt wird.
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