Deutsche Lebenswacht - Organspende-Card Notfall-Card Notfall-Kartei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Patientenverfügung - Ihre Anordnungen für Maßnahmen im Notfall !

Wer durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen, sollte vorgesorgt haben, um ungewollte Folgen zu verhindern. Ärzte und Pflegepersonal sind an der Einhaltung Ihrer Patientenverfügung gebunden.

Persönliche Entscheidungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen oder andere Willenserklärungen als Vorsorge für Unfall oder Krankheit, kann man mit einer Patientenverfügung regeln. Vordrucke sind Bestandteil der Erstausstattung

 

Verfügen Sie für Ihren NotfallEs ist ein Irrtum zu glauben, dass
ein(e) Lebenspartner/in bei Unfall oder Krankheit des Partners/der Partnerin von den behandelnden Ärzten automatisch Auskünfte über dessen/deren Gesundheitszustand erhält.

Auch kann man als Lebenspartner/in oder Familie ohne Vorsorgevollmacht keine Entscheidungen für den/die
Andere(n) treffen, wenn er/sie wegen Verletzung oder Krankheit selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.

Verhindern kann man diese unwürdige Situation durch eine Patientenverfügung, die sich auch auf persönliche Belange erweitern lässt und zur Regelung von privaten und/oder geschäftlichen Dingen beim Ausfall des Vollmachtgebers / der Vollmachtgeberin unbedingt erforderlich ist.

Mit einer Betreuungsverfügung kann man dem Gericht vorgeben, welche Person für den Fall einer gerichtlichen Betreuungsverfügung als Betreuer/in eingesetzt werden soll.

 

Beitrittserklärung zur Notfall-Kartei herunterladen

 


Lebenwacht Flyer

Helfen Sie mit?

Wenn Sie einen günstigen Standort kennen, an dem Sie eine solche Box mit ca. 100 Prospekten aufstellen dürfen (z.B. Apotheken, Ärzte, Ämter, Geschäfte).
Klicken Sie bitte hier ... für die kostenlose Zusendung.

 

 

 

ˆ nach oben