Deutsche Lebenswacht e. V.
Seit 1972 Tag und Nacht im Dienst zur Erhaltung von Menschenleben

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Deutsche Lebenswacht e. V.
Postfach 170262
60076 Frankfurt a. M.
Telefon 069-727645


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Patientenverfügung

Die Patientenverfügung - Ihre Anordnungen für Maßnahmen im Notfall !

Um bei Unfall oder Krankheit ungewollte Maßnahmen von Ärzten, Rettungshelfern und Pflegepersonal zu verhindern, sollten Sie vorsorglich Ihre Wünsche und Anordnungen - speziell zu lebenserhaltenden Maßnahmen, operativen Eingriffen, der Verabreichung von Narkotika, künstlicher Beatmung, Ernährung usw. - schriftlich festlegen. Dies können Sie in der Patientenverfügung an deren Einhaltung Ärzte und Pflegepersonal gebunden sind.

Die Vordrucke/Textvorschläge der "Deutschen Lebenswacht" nennen zu den aufgeführten Maßnahmen bzw. Entscheidungen mehrere Möglichkeiten, die durch Ankreuzen das Erstellen einer Patientenverfügung erleichtern. Trotzdem empfehlen wir eine Beratung mit dem Haus- oder Facharzt.

Es ist ein Irrtum zu glauben, dass ein(e) Lebenspartner/in bei Unfall oder Krankheit des Partners/der Partnerin von den behandelnden Ärzten automatisch Auskünfte über dessen/deren Gesundheitszustand erhält.

Auch kann man als Lebenspartner/in oder Familie ohne Vorsorgevollmacht keine Entscheidungen für den/die Andere(n) treffen, wenn er/sie wegen Verletzung oder Krankheit selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.

Verfügen Sie für Ihren Notfall


Verhindern kann man diese unwürdige Situation durch eine Vorsorgevollmacht, die sich auch auf persönliche Belange erweitern lässt und zur Regelung von privaten und/oder geschäftlichen Dingen beim Ausfall des Vollmachtgebers / der Vollmachtgeberin unbedingt erforderlich ist.

Mit einer Betreuungsverfügung kann man dem Gericht vorgeben, welche Person für den Fall einer gerichtlichen Betreuungsverfügung als Betreuer/in eingesetzt werden soll.




Helfen Sie mit ?

Wenn Sie einen günstigen Standort kennen, an dem Sie eine solche Box mit ca. 100 Prospekten aufstellen dürfen (z.B. Apotheken, Ärzte, Ämter, Geschäfte).

Klicken Sie bitte hier ... für die kostenlose Zusendung.

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