Deutsche Lebenswacht e. V.
Seit 1972 Tag und Nacht im Dienst zur Erhaltung von Menschenleben

► Home

► Notfallkartei
► Patientenverfügung
► Vorsorgevollmacht
► Betreuungsverfügung
► Was wir leisten

► Organspende

► Bannerwerbung
► Anzeigenwerbung
► Infomaterial

► Unsere Satzung
► Impressum


Deutsche Lebenswacht e. V.
Postfach 170262
60076 Frankfurt a. M.
Telefon 069-727645


► E-Mail

Vorsorgevollmacht

Die Patientenverfügung - Ihre Anordnungen für Maßnahmen im Notfall !

Selbst Ehegatten müssen davon ausgehen, dass ihnen ohne eine Vorsorgevollmacht von behandelnden Ärzten keine Auskunft über den Zustand des Patienten erteilt wird. Zwingende Voraussetzung zur Durchsetzung von Willensbekundungen des Patienten (ggf. auch nur mündlich gegenüber dem/der Bevollmachtigten) und zur Entscheidung von operativen oder anderen schwerwiegenden Vorhaben bei Patienten durch Dritte, ist das Vorliegen einer Vorsorgevollmacht.

Mit eine Vorsorgevollmacht können dem/der Bevollmächtigte auch Handlungsvollmachten in finanzieller Hinsicht eingeräumt werden. Auch können Bevollmächtigte ggf. über Bankguthaben verfügen und bestehende Verträge kündigen oder neue abschließen.

Das Ausstellen einer Vorsorgevollmacht muss also mit Bedacht und Vorsicht vorgenommen werden.
Verfügen Sie für Ihren Notfall


Sie können Dokumente aller Art in der Notfall-Kartei zu Ihrer Kennziffer hinterlegen, als Original (Sie erhalten eine Kopie von uns) oder als Kopie. Dies gilt auch für Testamente und Urkunden aller Art.

Sicherheit
Für jedes Mitglied ist eine verschlüsselte Akte angelegt. In der alle hinterlegten Dokumente im Original aufbewahrt werden. Der Empfang jeder Hinterlegung wird mit einer Kope des Dokumentes postalisch bestätigt.

Die hinterlegten Angaben können jederzeit aktualisiert werden. Wir erinnern jedes Mitglied alle 3 Monate schriftlich an die Mitteilung von Änderungen, damit die hinterlegten Angaben jederzeit auf dem neuesten Stand sind.



Helfen Sie mit ?

Wenn Sie einen günstigen Standort kennen, an dem Sie eine solche Box mit ca. 100 Prospekten aufstellen dürfen (z.B. Apotheken, Ärzte, Ämter, Geschäfte).

Klicken Sie bitte hier ... für die kostenlose Zusendung.

Lebenwacht Flyer